Zeugnisanalyse und Zeugnissprache
Tipps und Informationen zur Zeugnissprache und zur Analyse sowie zur
Beurteilung von Arbeitszeugnissen:
Zeugnissprache und Geheimcode
Über den Geheimcode wird viel gerätselt, spekuliert und geschrieben. Sicher ist, dass ein
Geheimcode im Sinne einer geheimen Vereinbarung über die Codierung von Arbeitszeugnissen
nicht existiert. Dennoch hat sich bei der Zeugnisformulierung eine Zeugnissprache entwickelt, die
teilweise vom allgemeinen Sprachgebrauch abweicht und dadurch teils schwer, teils nicht
verständlich ist oder irreführenden Charakter hat für Zeugnisleser, die sich mit der Zeugnissprache
nicht befasst haben. Dies geht allerdings nicht auf eine geheime Vereinbarung zurück, sondern ist
das Ergebnis eines Entwicklungsprozesses.
Angesichts des in der Rechtsprechung aufgestellten Grundsatzes der wohlwollenden Zeugnis-
erteilung fühlen sich viele Zeugnisaussteller verpflichtet, wohlwollende Zeugnisse auszustellen,
auch wenn ein gutes Zeugnis nach den Leistungen und dem Verhalten eines Arbeitnehmers nicht
gerechtfertigt ist. Über die tatsächlich schlechtere Beurteilung soll der künftige Arbeitgeber
jedoch auch nicht getäuscht werden.
Es werden deshalb möglichst gut klingende Formulierungen verwandt, wobei der Zeugnisaussteller
die kritischen Punkte nicht erwähnt. Da er davon ausgehen kann, dass der potentielle Arbeitgeber,
der ebenfalls über vielfältige Erfahrungen beim Lesen und Formulieren von Zeugnissen verfügt,
diese Auslassungen erkennt, kann er mit abgestuft positiven Formulierungen auf Leistungsmängel
und auf Mängel im Verhalten hinweisen.
Wenn Sie Ihr Arbeitszeugnis verstehen wollen, können Sie sich beraten lassen.
Wenn Sie Ihr Zeugnis selbst sachgemäß analysieren wollen, müssen Sie auf Folgendes achten:
Die Tätigkeitsbeschreibung
Obwohl die Tätigkeitsbeschreibung keine Leistungsbeurteilung darstellt, kommt ihr in dem
Arbeitszeugnis eine wichtige Bedeutung für die Leistungsbeurteilung zu. Wenn in der
Leistungsbeurteilung gute oder sehr gute Leistungen bescheinigt werden, in der Tätigkeits-
beschreibung jedoch lediglich einfache oder unwichtige Aufgaben angegeben sind, ist die gute
Leistungsbeurteilung wenig wert. Bei der Analyse muss deshalb darauf geachtet werden, ob in der
Tätigkeitsbeschreibung die Tätigkeit mit typischen Merkmalen so vollständig und genau angegeben
wird, dass sich ein fachkundiger Dritter über den Aufgabenkreis objektiv informieren kann. Dabei
ist darauf zu achten, dass lediglich die wesentlichen Aufgaben angeführt sind und Details oder
unwichtige Aufgaben nicht oder nur am Rande erwähnt werden.
Wenn unwichtige oder einfache Nebenaufgaben gegenüber den bedeutsamen Hauptaufgaben
betont oder vorangestellt sind, ergibt sich im Klartext die Bewertung, dass der Arbeitnehmer mit
den wesentlichen Hauptaufgaben überfordert gewesen ist.
Ein wichtiges Indiz für gute Leistungen ist auch, wenn dem Arbeitnehmer bestätigt wird, dass er
sich im Laufe des Beschäftigungsverhältnisses fortentwickelte und bedeutsamere Aufgaben
übernahm. Dies ist ein deutlicher Hinweis darauf, dass die Aufgaben jeweils gut bewältigt wurden
und dem Mitarbeiter jeweils anspruchsvollere Aufgaben übertragen werden konnten, die er
wiederum gut erfüllte.
Tipp: Bei der Zeugnisanalyse sollten Sie Hilfsmittel einsetzen, beispielsweise die Checkliste.
Die Leistungsbeurteilung
Die schwierigste Aufgabe bei der Analyse und Bewertung eines Arbeitszeugnisses ist die
zutreffende Ermittlung der Leistungsbeurteilung. Dies liegt daran, dass die Zeugnissprache nicht
in allen Punkten eindeutig ist. Die Formulierungsskala für die zusammenfassende
Leistungsbeurteilung ist zwischenzeitlich zwar allgemein bekannt, die differenzierten Kenntnisse
und Fähigkeiten eines Arbeitnehmers lassen sich alleine durch die zusammenfassende
Leistungsbeurteilung jedoch nicht ausdrücken. Ohne aussagekräftige Einzelbeurteilungen ist die
Benotung, die in der zusammenfassenden Leistungsbeurteilung enthalten ist, deshalb nicht viel
wert.
Generell kann gesagt werden, dass die Bedeutung der Leistungsbeurteilung wächst, je
detaillierter auf einzelne Leistungskriterien eingegangen wird. Dabei ist die Formulierungspraxis
der abgestuft positiven Formulierung, die teilweise als Geheimcode angesehen wird, mit
bewussten Auslassungen als beredetes Schweigen zur Vermeidung auffällig ungünstiger Aussagen
zu berücksichtigen.
Als Standardformulierung für eine zusammenfassende gute Leistungsbeurteilung hat sich die
Formulierung „stets zur vollen Zufriedenheit“ eingebürgert. Ohne das Zeitwort „stets“ oder
„jederzeit“ wird ausgedrückt, dass die guten Leistungen nicht immer vorhanden waren, was der
Note „befriedigend“ entspricht.
Wenn lediglich „zufriedenstellende Leistungen“ bescheinigt werden, wird dies als „ausreichend“
verstanden. Unzureichende Leistungen werden ausgedrückt mit „war bemüht“, „zeigte
Interesse“, „hat unseren Erwartungen entsprochen“, „zeigte Verständnis für seine Arbeit“ oder
ähnlichem.
Sehr gute Leistungen werden ausgedrückt mit Formulierungen wie „stets zu unserer vollsten
Zufriedenheit“, „jederzeit zu unserer außerordentlichen Zufriedenheit“.
Wichtig ist bei der Leistungsbeurteilung allerdings, dass diese so genannte zusammenfassende
Leistungsbeurteilung durch die Bewertung einzelner Fähigkeiten oder Kenntnisse bestätigt wird.
Tipp: Unterstützung bei der Zeugnisanalyse und bei fehlerhaften Zeugnissen finden Sie bei
den Zeugnisexperten.
Die Verhaltensbeurteilung
Bei der Beurteilung der persönlichen Führung, d.h. des Sozialverhaltens haben sich folgende
Standardformulierungen entwickelt:
Sehr gute Beurteilung: Sein persönliches Verhalten war stets vorbildlich. Herr/Frau … ist allseits
anerkannt und geschätzt.
Gute Beurteilung: Sein/Ihr persönliches Verhalten war stets einwandfrei.
Befriedigende Beurteilung: Sein/Ihr persönliches Verhalten war einwandfrei.
Ausreichende Beurteilung: Sein/Ihr Verhalten war höflich und korrekt.
Unzureichende Beurteilung: Das persönliche Verhalten war nicht frei von Beanstandungen.
Bei der Verhaltensbeurteilung kommt es entscheidend auch darauf an, ob die attestierte
Beurteilung generell gilt oder ob bestimmte Personen oder Personengruppen von der Beurteilung
ausgenommen werden:
Beispiel: Sein/Ihr persönliches Verhalten gegenüber Kollegen war stets einwandfrei.
Hier fehlt die Bewertung des Verhaltens gegenüber Vorgesetzten und – wenn Kontakt mit
Geschäftspartnern, z.B. Kunden bestand – auch gegenüber den Kunden oder sonstigen
Geschäftspartnern. Dies ist als Hinweis zu verstehen, dass das persönliche Verhalten gegenüber
Vorgesetzten und Geschäftspartnern zu beanstanden war.
Eine ungünstige Beurteilung kann auch versteckt dadurch zum Ausdruck kommen, dass bei der
Beurteilung des persönlichen Verhaltens der in Frage kommende Personenkreis vollständig
angegeben wird, jedoch nicht in der Reihenfolge, die der jeweiligen Bedeutung entspricht:
Beispiel: Sein/Ihr Verhalten gegenüber Kollegen, Geschäftspartnern und Vorgesetzten war stets
einwandfrei.
Mit dieser Formulierung wird entgegen dem Wortlaut ausgedrückt, dass das Verhalten gegenüber
Vorgesetzten nicht einwandfrei war und dem Arbeitnehmer der Umgang mit Kollegen und
Geschäftspartnern wichtiger war als das einwandfreie Verhalten gegenüber Vorgesetzten.
Die Schlussformulierung
Der Schlussformulierung in einem Arbeitszeugnis kommt eine erhebliche Bedeutung bei der
Benotung zu. Eine Schlussformulierung kann eine vorangegangene gute Beurteilung bekräftigen
oder in Frage stellen und damit entwerten.
Ein wesentlicher Punkt, der in der Schlussformulierung aufzunehmen ist, besteht in der Aussage,
wer das Arbeitsverhältnis beendete. Wenn das Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung des
Arbeitnehmers endete, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, dass dies in der
Schlussformulierung bescheinigt und angegeben wird, dass das Arbeitsverhältnis auf seinen
Wunsch endete. Ohne diesen Hinweis auf die Eigenkündigung des Arbeitnehmers wird vermutet,
dass dem Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber gekündigt wurde.
Die Wertschätzung eines Arbeitnehmers, die in der vorangegangenen Leistungs- und Verhaltens-
beurteilung mit einer guten Benotung zum Ausdruck kam, kann in der Schlussformulierung
bekräftigt werden mit der so genannten Dankes- und Bedauernsklausel. Mit der Bedauernsklausel
wird zum Ausdruck gebracht, dass dem Arbeitnehmer die Kündigung nicht nahe gelegt wurde,
sondern es sich um einen guten Mitarbeiter handelte, dessen Ausscheiden bedauert wird.
Außerdem kann mit einem Dank für die geleistete Arbeit zum Ausdruck gebracht werden, dass der
Arbeitnehmer gute Arbeitsleistungen erbrachte.
Beispiel: Herr Meier scheidet auf eigenen Wunsch aus unserem Unternehmen aus. Wir bedauern
seine Entscheidung, danken ihm für seine Tätigkeit und wünschen ihm weiterhin viel Erfolg und
persönlich alles Gute.
Dies stellt eine uneingeschränkt gute Beurteilung in der Schlussformulierung dar.
Weniger gut wäre folgende Schlussformulierung: Herr Meier scheidet auf eigenen Wunsch aus
unserem Unternehmen aus. Wir danken ihm für seine Arbeit und wünschen ihm für die Zukunft
alles Gute.
Ungünstig ist folgende Formulierung: Herr Meier scheidet mit dem heutigen Tag auf eigenen
Wunsch aus unserem Unternehmen aus. Wir wünschen ihm für die Zukunft alles Gute.
Hier wird zwar das Ausscheiden auf eigenen Wunsch bestätigt. Es fehlen jedoch das Bedauern
sowie der Dank für die geleistete Tätigkeit. Unter Berücksichtigung dieser Umstände kann
angenommen werden, dass das Ausscheiden von Herrn Meier gerne gesehen wird und die
Zukunftswünsche bedeuten, dass der Arbeitnehmer gute Wünsche nötig hat.
Fazit
Ein Arbeitszeugnis sachgemäß zu prüfen ist schwierig. Das Zeugnis kann nicht aufgrund einzelner
Aussagen oder der zusammenfassenden Beurteilung der Leistung und des persönlichen Verhaltens
alleine beurteilt werden. Das Arbeitszeugnis muss vielmehr als Ganzes einer Analyse unterzogen
werden. Einzelne Aussagen können durch den Gesamteindruck, den das Arbeitszeugnis vermittelt,
relativiert oder in das Gegenteil verkehrt werden. Entscheidend ist die Aussage, die das Zeugnis
im Gesamtzusammenhang vermittelt.
Hierbei ist maßgeblich, ob in dem Zeugnis ein eher aktiver oder passiver Eindruck vermittelt wird.
Wichtig ist auch, ob überflüssige oder mehrdeutige Formulierungen im Zeugnis enthalten sind. Da
jeder Zeugnisleser im Zeugnis nach Andeutungen sucht, um etwaige Probleme eines
Arbeitnehmers, die im Zeugnis nicht klar zum Ausdruck kommen sollten, zu erkennen, sind
überflüssige, unklare oder mehrdeutige Formulierungen problematisch und führen dazu, dass gute
Leistungsbeurteilungen in Frage gestellt werden.
Beispiel: Wir haben Herrn Meier als guten Mitarbeiter kennen gelernt.
Hier ergibt sich die Frage, was die Formulierung „als guten Mitarbeiter kennen gelernt“ bedeuten
soll. Wenn Herr Meier als guter Mitarbeiter beurteilt werden soll, ist die Formulierung im Zeugnis,
„Herr Meier ist ein guter Mitarbeiter“, klar und eindeutig. „Kennen gelernt“ ist überflüssig und
kann die Einschränkung enthalten, dass Herr Meier als guter Mitarbeiter kennen gelernt wurde,
überwiegend jedoch kein guter Mitarbeiter war.
Ähnliches gilt für Formulierungen wie „bestätigen“ oder „bescheinigen“. Derartige
Formulierungen sind in einem Zeugnis, das kurz gefasst und klar sein soll, überflüssig und
provozieren die Frage, weshalb dieser überflüssige Formulierungsstil gewählt wurde.
Zu achten ist auch auf einschränkende Relativierungen.
Beispiel: Die Aufgaben, die wir ihm übertrugen, erledigte er zu unserer vollen Zufriedenheit.
Hieraus muss gefolgert werden, dass dem Arbeitnehmer Aufgaben jeweils übertragen werden
mussten und er von sich aus Aufgaben nicht selbstständig bewältigte und keine Eigeninitiative
zeigte.
Einschränkend und damit abwertend sind auch Worte wie „dabei“ und „auch“.
Beispiel: Er hatte auch Erfolg.
Damit wird gegenüber der klaren Beurteilung „Herr Meier war ein erfolgreicher Mitarbeiter“
suggeriert, dass der Erfolg nicht ausreichend war. Ähnlich subtil kann mit dem Wort „dabei“ zum
Ausdruck gebracht werden, dass der Erfolg nur bei bestimmten Tätigkeiten eingetreten ist.
Beispiel: Daneben war er mit der Einführung eines internen EDV-Programmpaketes zur
Optimierung unserer Kundenstatistik befasst. Dabei hatte er große Erfolge zu verzeichnen.
Da sich die großen Erfolge nur auf die Einführung eines internen EDV-Programmpaketes beziehen,
kommt zum Ausdruck, dass ansonsten keine großen Erfolge erzielt wurden.
Tipp: Kurzgefasste Hinweise zur Zeugnissprache und zur Analyse Ihres Zeugnisses finden Sie
bei Arbeitszeugnis prüfen. Außerdem können Sie Ihr Arbeitszeugnis von Experten analysieren
und sich über das Ergebnis der Zeugnisanalyse beraten lassen und Sie können ein Zeugnis
auch schreiben, formulieren und verbessern lassen.
Zeugnisanalyse und Zeugnissprache
Tipps und Informationen zur Zeugnissprache
und zur Analyse sowie zur Beurteilung von
Arbeitszeugnissen:
Zeugnissprache und Geheimcode
Über den Geheimcode wird viel gerätselt,
spekuliert und geschrieben. Sicher ist, dass ein
Geheimcode im Sinne einer geheimen Verein-
barung über die Codierung von Arbeitszeug-
nissen nicht existiert. Dennoch hat sich bei der
Zeugnisformulierung eine Zeugnissprache
entwickelt, die teilweise vom allgemeinen
Sprachgebrauch abweicht und dadurch teils
schwer, teils nicht verständlich ist oder irre-
führenden Charakter hat für Zeugnis-leser, die
sich mit der Zeugnissprache nicht befasst
haben. Dies geht allerdings nicht auf eine ge-
heime Vereinbarung zurück, sondern ist das
Ergebnis eines Entwicklungsprozesses.
Angesichts des in der Rechtsprechung
aufgestellten Grundsatzes der wohlwollenden
Zeugniserteilung fühlen sich viele
Zeugnisaussteller verpflichtet, wohlwollende
Zeugnisse auszustellen, auch wenn ein gutes
Zeugnis nach den Leistungen und dem Verhal-
ten eines Arbeitnehmers nicht gerechtfertigt
ist. Über die tatsächlich schlechtere Beurtei-
lung soll der künftige Arbeitgeber jedoch auch
nicht getäuscht werden.
Es werden deshalb möglichst gut klingende
Formulierungen verwandt, wobei der Zeugnis-
aussteller die kritischen Punkte nicht erwähnt.
Da er davon ausgehen kann, dass der
potentielle Arbeitgeber, der ebenfalls über
vielfältige Erfahrungen beim Lesen und
Formulieren von Zeugnissen verfügt, diese
Auslassungen erkennt, kann er mit abgestuft
positiven Formulierungen auf Leistungsmängel
und auf Mängel im Verhalten hinweisen.
Wenn Sie Ihr Arbeitszeugnis verstehen
wollen, können Sie sich beraten lassen.
Wenn Sie Ihr Zeugnis selbst sachgemäß
analysieren wollen, müssen Sie auf Folgendes
achten:
Die Tätigkeitsbeschreibung
Obwohl die Tätigkeitsbeschreibung keine
Leistungsbeurteilung darstellt, kommt ihr in
dem Arbeitszeugnis eine wichtige Bedeutung für
die Leistungsbeurteilung zu. Wenn in der
Leistungsbeurteilung gute oder sehr gute
Leistungen bescheinigt werden, in der Tätig-
keitsbeschreibung jedoch lediglich einfache
oder unwichtige Aufgaben angegeben sind, ist
die gute Leistungsbeurteilung wenig wert. Bei
der Analyse muss deshalb darauf geachtet
werden, ob in der Tätigkeitsbeschreibung die
Tätigkeit mit typischen Merkmalen so
vollständig und genau angegeben wird, dass
sich ein fachkundiger Dritter über den
Aufgabenkreis objektiv informieren kann.
Dabei ist darauf zu achten, dass lediglich die
wesentlichen Aufgaben angeführt sind und
Details oder unwichtige Aufgaben nicht oder
nur am Rande erwähnt werden.
Wenn unwichtige oder einfache Nebenaufgaben
gegenüber den bedeutsamen Hauptaufgaben
betont oder vorangestellt sind, ergibt sich im
Klartext die Bewertung, dass der Arbeitnehmer
mit den wesentlichen Hauptaufgaben
überfordert gewesen ist.
Ein wichtiges Indiz für gute Leistungen ist auch,
wenn dem Arbeitnehmer bestätigt wird, dass er
sich im Laufe des Beschäftigungsverhältnisses
fortentwickelte und bedeutsamere Aufgaben
übernahm. Dies ist ein deutlicher Hinweis
darauf, dass die Aufgaben jeweils gut bewältigt
wurden und dem Mitarbeiter jeweils anspruchs-
vollere Aufgaben übertragen werden konnten,
die er wiederum gut erfüllte.
Tipp: Bei der Zeugnisanalyse sollten Sie
Hilfsmittel einsetzen, beispielsweise die
Checkliste.
Die Leistungsbeurteilung
Die schwierigste Aufgabe bei der Analyse und
Bewertung eines Arbeitszeugnisses ist die
zutreffende Ermittlung der Leistungsbeurtei-
lung. Dies liegt daran, dass die Zeugnissprache
nicht in allen Punkten eindeutig ist. Die
Formulierungsskala für die zusammenfassende
Leistungsbeurteilung ist zwischenzeitlich zwar
allgemein bekannt, die differenzierten Kennt-
nisse und Fähigkeiten eines Arbeitnehmers
lassen sich alleine durch die zusammenfassende
Leistungsbeurteilung jedoch nicht ausdrücken.
Ohne aussagekräftige Einzelbeurteilungen ist
die Benotung, die in der zusammenfassenden
Leistungsbeurteilung enthalten ist, deshalb
nicht viel wert.
Generell kann gesagt werden, dass die
Bedeutung der Leistungsbeurteilung wächst, je
detaillierter auf einzelne Leistungskriterien
eingegangen wird. Dabei ist die Formulierungs-
praxis der abgestuft positiven Formulierung, die
teilweise als Geheimcode angesehen wird, mit
bewussten Auslassungen als beredetes Schwei-
gen zur Vermeidung auffällig ungünstiger
Aussagen zu berücksichtigen.
Als Standardformulierung für eine zusammen-
fassende gute Leistungsbeurteilung hat sich die
Formulierung „stets zur vollen Zufriedenheit“
eingebürgert. Ohne das Zeitwort „stets“ oder
„jederzeit“ wird ausgedrückt, dass die guten
Leistungen nicht immer vorhanden waren, was
der Note „befriedigend“ entspricht.
Wenn lediglich „zufriedenstellende Leistungen“
bescheinigt werden, wird dies als
„ausreichend“ verstanden. Unzureichende
Leistungen werden ausgedrückt mit „war
bemüht“, „zeigte Interesse“, „hat unseren
Erwartungen entsprochen“, „zeigte Verständnis
für seine Arbeit“ oder ähnlichem.
Sehr gute Leistungen werden ausgedrückt mit
Formulierungen wie „stets zu unserer vollsten
Zufriedenheit“, „jederzeit zu unserer außer-
ordentlichen Zufriedenheit“.
Wichtig ist bei der Leistungsbeurteilung
allerdings, dass diese so genannte zusammen-
fassende Leistungsbeurteilung durch die
Bewertung einzelner Fähigkeiten oder Kennt-
nisse bestätigt wird.
Tipp: Unterstützung bei der Zeugnisanalyse
und bei fehlerhaften Zeugnissen finden Sie
bei den Zeugnisexperten.
Die Verhaltensbeurteilung
Bei der Beurteilung der persönlichen Führung,
d.h. des Sozialverhaltens haben sich folgende
Standardformulierungen entwickelt:
Sehr gute Beurteilung: Sein persönliches
Verhalten war stets vorbildlich. Herr/Frau … ist
allseits anerkannt und geschätzt.
Gute Beurteilung: Sein/Ihr persönliches
Verhalten war stets einwandfrei.
Befriedigende Beurteilung: Sein/Ihr
persönliches Verhalten war einwandfrei.
Ausreichende Beurteilung: Sein/Ihr Verhalten
war höflich und korrekt.
Unzureichende Beurteilung: Das persönliche
Verhalten war nicht frei von Beanstandungen.
Bei der Verhaltensbeurteilung kommt es
entscheidend auch darauf an, ob die attestierte
Beurteilung generell gilt oder ob bestimmte
Personen oder Personengruppen von der
Beurteilung ausgenommen werden:
Beispiel: Sein/Ihr persönliches Verhalten
gegenüber Kollegen war stets einwandfrei.
Hier fehlt die Bewertung des Verhaltens
gegenüber Vorgesetzten und – wenn Kontakt mit
Geschäftspartnern, z.B. Kunden bestand – auch
gegenüber den Kunden oder sonstigen
Geschäftspartnern. Dies ist als Hinweis zu
verstehen, dass das persönliche Verhalten
gegenüber Vorgesetzten und Geschäftspartnern
zu beanstanden war.
Eine ungünstige Beurteilung kann auch
versteckt dadurch zum Ausdruck kommen, dass
bei der Beurteilung des persönlichen Verhaltens
der in Frage kommende Personenkreis
vollständig angegeben wird, jedoch nicht in der
Reihenfolge, die der jeweiligen Bedeutung
entspricht:
Beispiel: Sein/Ihr Verhalten gegenüber
Kollegen, Geschäftspartnern und Vorgesetzten
war stets einwandfrei.
Mit dieser Formulierung wird entgegen dem
Wortlaut ausgedrückt, dass das Verhalten
gegenüber Vorgesetzten nicht einwandfrei war
und dem Arbeitnehmer der Umgang mit
Kollegen und Geschäftspartnern wichtiger war
als das einwandfreie Verhalten gegenüber
Vorgesetzten.
Die Schlussformulierung
Der Schlussformulierung in einem Arbeits-
zeugnis kommt eine erhebliche Bedeutung bei
der Benotung zu. Eine Schlussformulierung kann
eine vorangegangene gute Beurteilung
bekräftigen oder in Frage stellen und damit
entwerten.
Ein wesentlicher Punkt, der in der Schluss-
formulierung aufzunehmen ist, besteht in der
Aussage, wer das Arbeitsverhältnis beendete.
Wenn das Arbeitsverhältnis durch eine
Kündigung des Arbeitnehmers endete, hat der
Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, dass dies
in der Schlussformulierung bescheinigt und
angegeben wird, dass das Arbeitsverhältnis auf
seinen Wunsch endete. Ohne diesen Hinweis auf
die Eigenkündigung des Arbeitnehmers wird
vermutet, dass dem Arbeitnehmer das Arbeits-
verhältnis vom Arbeitgeber gekündigt wurde.
Die Wertschätzung eines Arbeitnehmers, die in
der vorangegangenen Leistungs- und
Verhaltensbeurteilung mit einer guten Benotung
zum Ausdruck kam, kann in der Schlussformu-
lierung bekräftigt werden mit der so genannten
Dankes- und Bedauernsklausel. Mit der
Bedauernsklausel wird zum Ausdruck gebracht,
dass dem Arbeitnehmer die Kündigung nicht
nahe gelegt wurde, sondern es sich um einen
guten Mitarbeiter handelte, dessen Ausscheiden
bedauert wird. Außerdem kann mit einem Dank
für die geleistete Arbeit zum Ausdruck gebracht
werden, dass der Arbeitnehmer gute Arbeits-
leistungen erbrachte.
Beispiel: Herr Meier scheidet auf eigenen
Wunsch aus unserem Unternehmen aus. Wir
bedauern seine Entscheidung, danken ihm für
seine Tätigkeit und wünschen ihm weiterhin
viel Erfolg und persönlich alles Gute.
Dies stellt eine uneingeschränkt gute
Beurteilung in der Schlussformulierung dar.
Weniger gut wäre folgende
Schlussformulierung: Herr Meier scheidet auf
eigenen Wunsch aus unserem Unternehmen aus.
Wir danken ihm für seine Arbeit und wünschen
ihm für die Zukunft alles Gute.
Ungünstig ist folgende Formulierung: Herr
Meier scheidet mit dem heutigen Tag auf
eigenen Wunsch aus unserem Unternehmen aus.
Wir wünschen ihm für die Zukunft alles Gute.
Hier wird zwar das Ausscheiden auf eigenen
Wunsch bestätigt. Es fehlen jedoch das
Bedauern sowie der Dank für die geleistete
Tätigkeit. Unter Berücksichtigung dieser
Umstände kann angenommen werden, dass das
Ausscheiden von Herrn Meier gerne gesehen
wird und die Zukunftswünsche bedeuten, dass
der Arbeitnehmer gute Wünsche nötig hat.
Fazit
Ein Arbeitszeugnis sachgemäß zu prüfen ist
schwierig. Das Zeugnis kann nicht aufgrund
einzelner Aussagen oder der zusammenfassen-
den Beurteilung der Leistung und des persön-
lichen Verhaltens alleine beurteilt werden. Das
Arbeitszeugnis muss vielmehr als Ganzes einer
Analyse unterzogen werden. Einzelne Aussagen
können durch den Gesamteindruck, den das
Arbeitszeugnis vermittelt, relativiert oder in
das Gegenteil verkehrt werden. Entscheidend
ist die Aussage, die das Zeugnis im Gesamt-
zusammenhang vermittelt.
Hierbei ist maßgeblich, ob in dem Zeugnis ein
eher aktiver oder passiver Eindruck vermittelt
wird. Wichtig ist auch, ob überflüssige oder
mehrdeutige Formulierungen im Zeugnis
enthalten sind. Da jeder Zeugnisleser im Zeug-
nis nach Andeutungen sucht, um etwaige
Probleme eines Arbeitnehmers, die im Zeugnis
nicht klar zum Ausdruck kommen sollten, zu
erkennen, sind überflüssige, unklare oder mehr-
deutige Formulierungen problematisch und
führen dazu, dass gute Leistungsbeurteilungen
in Frage gestellt werden.
Beispiel: Wir haben Herrn Meier als guten
Mitarbeiter kennen gelernt.
Hier ergibt sich die Frage, was die Formulierung
„als guten Mitarbeiter kennen gelernt“
bedeuten soll. Wenn Herr Meier als guter
Mitarbeiter beurteilt werden soll, ist die
Formulierung im Zeugnis, „Herr Meier ist ein
guter Mitarbeiter“, klar und eindeutig. „Kennen
gelernt“ ist überflüssig und kann die
Einschränkung enthalten, dass Herr Meier als
guter Mitarbeiter kennen gelernt wurde,
überwiegend jedoch kein guter Mitarbeiter war.
Ähnliches gilt für Formulierungen wie
„bestätigen“ oder „bescheinigen“. Derartige
Formulierungen sind in einem Zeugnis, das kurz
gefasst und klar sein soll, überflüssig und
provozieren die Frage, weshalb dieser über-
flüssige Formulierungsstil gewählt wurde.
Zu achten ist auch auf einschränkende
Relativierungen.
Beispiel: Die Aufgaben, die wir ihm übertrugen,
erledigte er zu unserer vollen Zufriedenheit.
Hieraus muss gefolgert werden, dass dem
Arbeitnehmer Aufgaben jeweils übertragen
werden mussten und er von sich aus Aufgaben
nicht selbstständig bewältigte und keine
Eigeninitiative zeigte.
Einschränkend und damit abwertend sind auch
Worte wie „dabei“ und „auch“.
Beispiel: Er hatte auch Erfolg.
Damit wird gegenüber der klaren Beurteilung
„Herr Meier war ein erfolgreicher Mitarbeiter“
suggeriert, dass der Erfolg nicht ausreichend
war. Ähnlich subtil kann mit dem Wort „dabei“
zum Ausdruck gebracht werden, dass der Erfolg
nur bei bestimmten Tätigkeiten eingetreten ist.
Beispiel: Daneben war er mit der Einführung
eines internen EDV-Programmpaketes zur
Optimierung unserer Kundenstatistik befasst.
Dabei hatte er große Erfolge zu verzeichnen.
Da sich die großen Erfolge nur auf die
Einführung eines internen EDV-Programm-
paketes beziehen, kommt zum Ausdruck, dass
ansonsten keine großen Erfolge erzielt wurden.
Tipp: Kurzgefasste Hinweise zur
Zeugnissprache und zur Analyse Ihres Zeug-
nisses finden Sie bei Arbeitszeugnis prüfen.
Außerdem können Sie Ihr Arbeitszeugnis von
Experten analysieren und sich über das
Ergebnis der Zeugnisanalyse beraten lassen
und Sie können ein Zeugnis auch schreiben,
formulieren und verbessern lassen.
Zeugnisanalyse und Zeugnissprache
Tipps und Informationen zur Zeugnissprache und zur Analyse sowie zur Beurteilung von
Arbeitszeugnissen:
Zeugnissprache und Geheimcode
Über den Geheimcode wird viel gerätselt, spekuliert und geschrieben. Sicher ist, dass ein
Geheimcode im Sinne einer geheimen Vereinbarung über die Codierung von Arbeitszeugnissen
nicht existiert. Dennoch hat sich bei der Zeugnisformulierung eine Zeugnissprache entwickelt,
die teilweise vom allgemeinen Sprachgebrauch abweicht und dadurch teils schwer, teils nicht
verständlich ist oder irreführenden Charakter hat für Zeugnisleser, die sich mit der
Zeugnissprache nicht befasst haben. Dies geht allerdings nicht auf eine geheime Vereinbarung
zurück, sondern ist das Ergebnis eines Entwicklungsprozesses.
Angesichts des in der Rechtsprechung aufgestellten Grundsatzes der wohlwollenden Zeugnis-
erteilung fühlen sich viele Zeugnisaussteller verpflichtet, wohlwollende Zeugnisse auszustellen,
auch wenn ein gutes Zeugnis nach den Leistungen und dem Verhalten eines Arbeitnehmers nicht
gerechtfertigt ist. Über die tatsächlich schlechtere Beurteilung soll der künftige Arbeitgeber
jedoch auch nicht getäuscht werden.
Es werden deshalb möglichst gut klingende Formulierungen verwandt, wobei der Zeugnis-
aussteller die kritischen Punkte nicht erwähnt. Da er davon ausgehen kann, dass der potentielle
Arbeitgeber, der ebenfalls über vielfältige Erfahrungen beim Lesen und Formulieren von
Zeugnissen verfügt, diese Auslassungen erkennt, kann er mit abgestuft positiven Formulierungen
auf Leistungsmängel und auf Mängel im Verhalten hinweisen.
Wenn Sie Ihr Arbeitszeugnis verstehen wollen, können Sie sich beraten lassen.
Wenn Sie Ihr Zeugnis selbst sachgemäß analysieren wollen, müssen Sie auf Folgendes
achten:
Die Tätigkeitsbeschreibung
Obwohl die Tätigkeitsbeschreibung keine Leistungsbeurteilung darstellt, kommt ihr in dem
Arbeitszeugnis eine wichtige Bedeutung für die Leistungsbeurteilung zu. Wenn in der
Leistungsbeurteilung gute oder sehr gute Leistungen bescheinigt werden, in der Tätigkeits-
beschreibung jedoch lediglich einfache oder unwichtige Aufgaben angegeben sind, ist die gute
Leistungsbeurteilung wenig wert. Bei der Analyse muss deshalb darauf geachtet werden, ob in
der Tätigkeitsbeschreibung die Tätigkeit mit typischen Merkmalen so vollständig und genau
angegeben wird, dass sich ein fachkundiger Dritter über den Aufgabenkreis objektiv informieren
kann. Dabei ist darauf zu achten, dass lediglich die wesentlichen Aufgaben angeführt sind und
Details oder unwichtige Aufgaben nicht oder nur am Rande erwähnt werden.
Wenn unwichtige oder einfache Nebenaufgaben gegenüber den bedeutsamen Hauptaufgaben
betont oder vorangestellt sind, ergibt sich im Klartext die Bewertung, dass der Arbeitnehmer
mit den wesentlichen Hauptaufgaben überfordert gewesen ist.
Ein wichtiges Indiz für gute Leistungen ist auch, wenn dem Arbeitnehmer bestätigt wird, dass er
sich im Laufe des Beschäftigungsverhältnisses fortentwickelte und bedeutsamere Aufgaben
übernahm. Dies ist ein deutlicher Hinweis darauf, dass die Aufgaben jeweils gut bewältigt
wurden und dem Mitarbeiter jeweils anspruchsvollere Aufgaben übertragen werden konnten, die
er wiederum gut erfüllte.
Tipp: Bei der Zeugnisanalyse sollten Sie Hilfsmittel einsetzen, beispielsweise die Checkliste.
Die Leistungsbeurteilung
Die schwierigste Aufgabe bei der Analyse und Bewertung eines Arbeitszeugnisses ist die
zutreffende Ermittlung der Leistungsbeurteilung. Dies liegt daran, dass die Zeugnissprache nicht
in allen Punkten eindeutig ist. Die Formulierungsskala für die zusammenfassende
Leistungsbeurteilung ist zwischenzeitlich zwar allgemein bekannt, die differenzierten Kenntnisse
und Fähigkeiten eines Arbeitnehmers lassen sich alleine durch die zusammenfassende
Leistungsbeurteilung jedoch nicht ausdrücken. Ohne aussagekräftige Einzelbeurteilungen ist die
Benotung, die in der zusammenfassenden Leistungsbeurteilung enthalten ist, deshalb nicht viel
wert.
Generell kann gesagt werden, dass die Bedeutung der Leistungsbeurteilung wächst, je
detaillierter auf einzelne Leistungskriterien eingegangen wird. Dabei ist die Formulierungspraxis
der abgestuft positiven Formulierung, die teilweise als Geheimcode angesehen wird, mit
bewussten Auslassungen als beredetes Schweigen zur Vermeidung auffällig ungünstiger Aussagen
zu berücksichtigen.
Als Standardformulierung für eine zusammenfassende gute Leistungsbeurteilung hat sich die
Formulierung „stets zur vollen Zufriedenheit“ eingebürgert. Ohne das Zeitwort „stets“ oder
„jederzeit“ wird ausgedrückt, dass die guten Leistungen nicht immer vorhanden waren, was der
Note „befriedigend“ entspricht.
Wenn lediglich „zufriedenstellende Leistungen“ bescheinigt werden, wird dies als „ausreichend“
verstanden. Unzureichende Leistungen werden ausgedrückt mit „war bemüht“, „zeigte
Interesse“, „hat unseren Erwartungen entsprochen“, „zeigte Verständnis für seine Arbeit“ oder
ähnlichem.
Sehr gute Leistungen werden ausgedrückt mit Formulierungen wie „stets zu unserer vollsten
Zufriedenheit“, „jederzeit zu unserer außerordentlichen Zufriedenheit“.
Wichtig ist bei der Leistungsbeurteilung allerdings, dass diese so genannte zusammenfassende
Leistungsbeurteilung durch die Bewertung einzelner Fähigkeiten oder Kenntnisse bestätigt wird.
Tipp: Unterstützung bei der Zeugnisanalyse und bei fehlerhaften Zeugnissen finden Sie bei
den Zeugnisexperten.
Die Verhaltensbeurteilung
Bei der Beurteilung der persönlichen Führung, d.h. des Sozialverhaltens haben sich folgende
Standardformulierungen entwickelt:
Sehr gute Beurteilung: Sein persönliches Verhalten war stets vorbildlich. Herr/Frau … ist
allseits anerkannt und geschätzt.
Gute Beurteilung: Sein/Ihr persönliches Verhalten war stets einwandfrei.
Befriedigende Beurteilung: Sein/Ihr persönliches Verhalten war einwandfrei.
Ausreichende Beurteilung: Sein/Ihr Verhalten war höflich und korrekt.
Unzureichende Beurteilung: Das persönliche Verhalten war nicht frei von Beanstandungen.
Bei der Verhaltensbeurteilung kommt es entscheidend auch darauf an, ob die attestierte
Beurteilung generell gilt oder ob bestimmte Personen oder Personengruppen von der Beurteilung
ausgenommen werden:
Beispiel: Sein/Ihr persönliches Verhalten gegenüber Kollegen war stets einwandfrei.
Hier fehlt die Bewertung des Verhaltens gegenüber Vorgesetzten und – wenn Kontakt mit
Geschäftspartnern, z.B. Kunden bestand – auch gegenüber den Kunden oder sonstigen
Geschäftspartnern. Dies ist als Hinweis zu verstehen, dass das persönliche Verhalten gegenüber
Vorgesetzten und Geschäftspartnern zu beanstanden war.
Eine ungünstige Beurteilung kann auch versteckt dadurch zum Ausdruck kommen, dass bei der
Beurteilung des persönlichen Verhaltens der in Frage kommende Personenkreis vollständig
angegeben wird, jedoch nicht in der Reihenfolge, die der jeweiligen Bedeutung entspricht:
Beispiel: Sein/Ihr Verhalten gegenüber Kollegen, Geschäftspartnern und Vorgesetzten war stets
einwandfrei.
Mit dieser Formulierung wird entgegen dem Wortlaut ausgedrückt, dass das Verhalten gegenüber
Vorgesetzten nicht einwandfrei war und dem Arbeitnehmer der Umgang mit Kollegen und
Geschäftspartnern wichtiger war als das einwandfreie Verhalten gegenüber Vorgesetzten.
Die Schlussformulierung
Der Schlussformulierung in einem Arbeitszeugnis kommt eine erhebliche Bedeutung bei der
Benotung zu. Eine Schlussformulierung kann eine vorangegangene gute Beurteilung bekräftigen
oder in Frage stellen und damit entwerten.
Ein wesentlicher Punkt, der in der Schlussformulierung aufzunehmen ist, besteht in der Aussage,
wer das Arbeitsverhältnis beendete. Wenn das Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung des
Arbeitnehmers endete, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, dass dies in der
Schlussformulierung bescheinigt und angegeben wird, dass das Arbeitsverhältnis auf seinen
Wunsch endete. Ohne diesen Hinweis auf die Eigenkündigung des Arbeitnehmers wird vermutet,
dass dem Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber gekündigt wurde.
Die Wertschätzung eines Arbeitnehmers, die in der vorangegangenen Leistungs- und Verhaltens-
beurteilung mit einer guten Benotung zum Ausdruck kam, kann in der Schlussformulierung
bekräftigt werden mit der so genannten Dankes- und Bedauernsklausel.
Mit der Bedauernsklausel wird zum Ausdruck gebracht, dass dem Arbeitnehmer die Kündigung
nicht nahe gelegt wurde, sondern es sich um einen guten Mitarbeiter handelte, dessen
Ausscheiden bedauert wird. Außerdem kann mit einem Dank für die geleistete Arbeit zum
Ausdruck gebracht werden, dass der Arbeitnehmer gute Arbeitsleistungen erbrachte.
Beispiel: Herr Meier scheidet auf eigenen Wunsch aus unserem Unternehmen aus. Wir bedauern
seine Entscheidung, danken ihm für seine Tätigkeit und wünschen ihm weiterhin viel Erfolg und
persönlich alles Gute.
Dies stellt eine uneingeschränkt gute Beurteilung in der Schlussformulierung dar.
Weniger gut wäre folgende Schlussformulierung: Herr Meier scheidet auf eigenen Wunsch aus
unserem Unternehmen aus. Wir danken ihm für seine Arbeit und wünschen ihm für die Zukunft
alles Gute.
Ungünstig ist folgende Formulierung: Herr Meier scheidet mit dem heutigen Tag auf eigenen
Wunsch aus unserem Unternehmen aus. Wir wünschen ihm für die Zukunft alles Gute.
Hier wird zwar das Ausscheiden auf eigenen Wunsch bestätigt. Es fehlen jedoch das Bedauern
sowie der Dank für die geleistete Tätigkeit. Unter Berücksichtigung dieser Umstände kann
angenommen werden, dass das Ausscheiden von Herrn Meier gerne gesehen wird und die
Zukunftswünsche bedeuten, dass der Arbeitnehmer gute Wünsche nötig hat.
Fazit
Ein Arbeitszeugnis sachgemäß zu prüfen ist schwierig. Das Zeugnis kann nicht aufgrund einzelner
Aussagen oder der zusammenfassenden Beurteilung der Leistung und des persönlichen
Verhaltens alleine beurteilt werden. Das Arbeitszeugnis muss vielmehr als Ganzes einer Analyse
unterzogen werden. Einzelne Aussagen können durch den Gesamteindruck, den das
Arbeitszeugnis vermittelt, relativiert oder in das Gegenteil verkehrt werden. Entscheidend ist
die Aussage, die das Zeugnis im Gesamtzusammenhang vermittelt.
Hierbei ist maßgeblich, ob in dem Zeugnis ein eher aktiver oder passiver Eindruck vermittelt
wird. Wichtig ist auch, ob überflüssige oder mehrdeutige Formulierungen im Zeugnis enthalten
sind. Da jeder Zeugnisleser im Zeugnis nach Andeutungen sucht, um etwaige Probleme eines
Arbeitnehmers, die im Zeugnis nicht klar zum Ausdruck kommen sollten, zu erkennen, sind
überflüssige, unklare oder mehrdeutige Formulierungen problematisch und führen dazu, dass
gute Leistungsbeurteilungen in Frage gestellt werden.
Beispiel: Wir haben Herrn Meier als guten Mitarbeiter kennen gelernt.
Hier ergibt sich die Frage, was die Formulierung „als guten Mitarbeiter kennen gelernt“
bedeuten soll. Wenn Herr Meier als guter Mitarbeiter beurteilt werden soll, ist die Formulierung
im Zeugnis, „Herr Meier ist ein guter Mitarbeiter“, klar und eindeutig. „Kennen gelernt“ ist
überflüssig und kann die Einschränkung enthalten, dass Herr Meier als guter Mitarbeiter kennen
gelernt wurde, überwiegend jedoch kein guter Mitarbeiter war.
Ähnliches gilt für Formulierungen wie „bestätigen“ oder „bescheinigen“. Derartige
Formulierungen sind in einem Zeugnis, das kurz gefasst und klar sein soll, überflüssig und
provozieren die Frage, weshalb dieser überflüssige Formulierungsstil gewählt wurde.
Zu achten ist auch auf einschränkende Relativierungen.
Beispiel: Die Aufgaben, die wir ihm übertrugen, erledigte er zu unserer vollen Zufriedenheit.
Hieraus muss gefolgert werden, dass dem Arbeitnehmer Aufgaben jeweils übertragen werden
mussten und er von sich aus Aufgaben nicht selbstständig bewältigte und keine Eigeninitiative
zeigte.
Einschränkend und damit abwertend sind auch Worte wie „dabei“ und „auch“.
Beispiel: Er hatte auch Erfolg.
Damit wird gegenüber der klaren Beurteilung „Herr Meier war ein erfolgreicher Mitarbeiter“
suggeriert, dass der Erfolg nicht ausreichend war. Ähnlich subtil kann mit dem Wort „dabei“ zum
Ausdruck gebracht werden, dass der Erfolg nur bei bestimmten Tätigkeiten eingetreten ist.
Beispiel: Daneben war er mit der Einführung eines internen EDV-Programmpaketes zur
Optimierung unserer Kundenstatistik befasst. Dabei hatte er große Erfolge zu verzeichnen.
Da sich die großen Erfolge nur auf die Einführung eines internen EDV-Programmpaketes
beziehen, kommt zum Ausdruck, dass ansonsten keine großen Erfolge erzielt wurden.
Tipp: Kurzgefasste Hinweise zur Zeugnissprache und zur Analyse Ihres Zeugnisses finden Sie
bei Arbeitszeugnis prüfen. Außerdem können Sie Ihr Arbeitszeugnis von Experten
analysieren und sich über das Ergebnis der Zeugnisanalyse beraten lassen und Sie können
ein Zeugnis auch schreiben, formulieren und verbessern lassen.