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Arbeitszeugnisse
Kernkompetenzen:
„Wir setzen uns mit
Kompetenz, Empathie
und Nachdruck für
Sie ein.“
Dr. Günter Huber
Fachanwalt
für Arbeitsrecht
Dr. Thomas Richter
Fachanwalt
für Arbeitsrecht
Beratung, Analyse, Erstellung und Optimierung Ihres Arbeitszeugnisses
Fehlerhafte Zeugnissen sind ein gravierendes Handicap bei einer Bewerbung. Es ist allerdings nicht
einfach, Zeugnismängel zu erkennen oder den wahren Aussagegehalt eines Zeugnisses zu
verstehen, da die Zeugnissprache irreführend ist. Ungünstige Bewertungen werden in Zeugnissen in
der Regel „zwischen den Zeilen“ versteckt oder durch Leerstellen ausgedrückt.
Auf dieser Webseite finden Sie eine Checkliste und Fachinformationen
zu Arbeitszeugnissen, die Ihnen die Analyse sowie die Korrektur und die
Verbesserung Ihres Arbeitszeugnisses erleichtern.
Außerdem können Sie Ihr Zeugnis von unseren Experten prüfen lassen.
Sie können auch einen Zeugnisvorschlag (Ghostwriting) erhalten und Ihr
Zeugnis formulieren lassen.
Ferner können Sie Ihren Anspruch auf ein ordnungsgemäßes,
wohlwollendes, qualifiziertes Arbeitszeugnis oder die Korrektur eines
fehlerhaften Arbeitszeugnisses - auch nach einer Kündigung - geltend
machen mit Unterstützung der
Rechtsanwaltskanzlei
Dr. Huber & Kollegen
Möslestraße 1
79117 Freiburg
0761 - 70 33 60
0761 - 70 33 63 6
dr.huber.kollegen@rechtsanwaltfreiburg.de
Dr. Günter Huber ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er und Frau
Rechtsanwältin Müller sind die Verfasser des Fachbuches „Das
Arbeitszeugnis in Recht und Praxis“, das in Personalabteilungen
verwendet wird, sowie des Haufe-Ratgebers „Mein Arbeitszeugnis
entschlüsseln und entwerfen“.
Von den Zeugnisexperten dieser Kanzlei erhalten Sie auf Wunsch eine
Zeugnisanalyse, Hinweise auf doppeldeutige Formulierungen und
individuell für Sie ausgearbeitete Zeugnisvorschläge.
Außerdem können die Anwälte für Sie ein ordnungsgemäßes Zeugnis mit
Ihrem (früheren) Arbeitgeber aushandeln und Ihren Anspruch auf ein
wohlwollendes qualifiziertes Arbeitszeugnis geltend machen.
Die Kosten für eine Zeugnisanalyse mit telefonischer Beratung über das
Ergebnis der Analyse betragen 39,00 €.
Diese Kosten können Sie als Werbungskosten steuermindernd geltend
machen. Bei fehlerhaften Arbeitszeugnissen und wenn Ihr Arbeitgeber
Ihr Zeugnis nicht pünktlich ausstellt, kommt Ihre
Rechtsschutzversicherung im Rahmen des Versicherungsvertrages für das
Anwaltshonorar auf.
Waltraud Müller
Rechtsanwältin
Wenn Sie sich beraten oder ein Zeugnis korrigieren lassen wollen, senden Sie eine Mail an
dr.huber.kollegen@rechtsanwaltfreiburg.de oder rufen Sie an ( 0761 - 70 33 60) und senden Sie
eine Kopie des Zeugnisses per Mail an die oben angegebene Kanzleianschrift. Sie können dann
telefonisch oder per Mail einen Termin für die telefonische Beratung vereinbaren.
Ihr Anspruch auf ein wohlwollendes Zeugnis
Spätestens bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein
Arbeitszeugnis. Während des bestehenden Arbeitsverhältnisses besteht der Anspruch auf ein
Zwischenzeugnis, wenn der Arbeitnehmer versetzt wird, der Vorgesetzte wechselt oder sonstige
Umstände auftreten, die ein berechtigtes Interesse für die Erteilung eines Zeugnisses begründen.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das Zeugnis wohlwollend auszustellen, den Grundsatz der
Zeugniswahrheit zu berücksichtigen und dem Arbeitnehmer das berufliche Fortkommen nicht
unnötig zu erschweren. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung kann ein Arbeitgeber
schadenersatzpflichtig werden.
Zeugnissprache
Zeugnisse werden nicht immer sorgfältig geprüft und nicht Wenige lassen sich von gut klingenden
Formulierungen im Arbeitszeugnis täuschen, weil sie den sogenannen „Zeugniscode“ nicht kennen.
Im schlimmsten Fall werden die Fehler des Zeugnisses erst erkannt, wenn der Anpruch auf
Korrektur des Zeugnisses verjährt oder verwirkt ist. Um dies zu verhindern, können Sie Ihr
Arbeitszeugnis von unseren Experten analysieren und sich über das Ergebnis der Zeugnisanalyse
informieren lassen.
Expertentipps
Das Zeugnis sollte - auch wenn es noch lange nicht für die Bewerbung um eine neue Stelle
gebraucht wird - sorgfältig geprüft werden. Zu achten ist dabei insbesondere auf Auslassungen,
missverständliche, unklare und doppeldeutige Formulierungen und auf die Tätigkeitsbeschreibung.
Entscheidend bei der Beurteilung eines Zeugnisses sind nicht (nur) die zusammenfassende
Leistungs- und Verhaltensbeurteilung. Diese Formulierungen sind zwischenzeitlich allgemein
bekannt und haben deshalb an Bedeutung verloren. Wichtig sind die Einzelbeurteilungen, die
Schlussformulierung, der Gesamtzusammenhang und - was häufig übersehen wird - die
Tätigkeitsbeschreibung.
Wenn Sie Ihr Arbeitszeugnis selbst analysieren, sollten Sie Folgendes beachten:
Wichtig für die Benotung eines Zeugnisses ist die Tätigkeitsbeschreibung: Wem nur bei einfachen
Tätigkeiten gute Leistungen bescheinigt werden, obwohl er nach seiner Ausbildung und/oder
seinen Qualifikationen zu anspruchsvolleren Tätigkeiten befähigt sein sollte und diese
anspruchsvollen Aufgaben im Zeugnis nicht auftauchen, wird - trotz der scheinbar eindeutig guten
Leistungsbeurteilung - kein gutes Zeugnis ausgestellt.
Buchtipp: Mein Arbeitszeugnis entschlüsseln und entwerfen - So knacken Sie die Geheimcodes der
Personaler
Arbeitszeugnis schreiben
Manche Arbeitnehmer dürfen (oder müssen) sich ihr Zeugnis selbst schreiben. Was auf den ersten
Blick nur vorteilhaft erscheint, birgt allerdings Risiken:
Der Eine formuliert zu zurückhaltend, ein Anderer übertreibt und macht sich dadurch
unglaubwürdig, während ein Dritter widersprüchlich formuliert. Selbstgeschriebene Zeugnisse
können dadurch zum Fiasko werden. Es ist deshalb sinnvoll, selbstgeschriebene Zeugnisse von
einem Profi gegenlesen zu lassen.
Buchtipp: Das Arbeitszeugnis in Recht und Praxis - Rechtliche Grundlagen, Textbausteine,
Musterzeugnisse, Zeugnisanalyse
Bei arbeitsrechtlichen Fragen - insbesondere bei der Verhandlung über einen Aufhebungsvertrag,
bei einer Kündigung oder Abmahnung - können Sie sich an die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Huber &
Kollegen
wenden.