Zeugnissprache
Zeugnisse werden nicht immer sorgfältig geprüft und nicht wenige lassen sich von
gut klingenden Formulierungen im Arbeitszeugnis
täuschen,
weil sie den sog. Zeugniscode nicht kennen. Wer Pech hat, erkennt die Fehler des Zeugnisses erst, wenn der Anspruch auf Korrektur
des Zeugnisses verjährt oder verwirkt ist. Um dies zu verhindern, können Sie Ihr Arbeitszeugnis von
Experten analysieren und sich
über das Ergebnis der Zeugnisanalyse
informieren lassen.
Expertentipps:
Das Zeugnis sollte, auch wenn es noch lange nicht für die Bewerbung
um eine neue Stelle gebraucht wird, sorgfältig geprüft werden. Zu achten ist dabei insbesondere auf Auslassungen, mißverständliche,
unklare und doppeldeutige Formulierungen und auf die Tätigkeitsbeschreibung.
Entscheidend bei der Beurteilung eines Zeugnisses
ist nicht (nur) die zusammenfassende
Leistungsbeurteilung und die zusammenfassende
Verhaltensbeurteilung. Diese Formulierungen
sind zwischenzeitlich allgemein bekannt und haben deshalb an Bedeutung verloren. Wichtig sind die
Einzelbeurteilungen, die
Schlußformulierung und der
Gesamtzusammenhang, und, was häufig übersehen wird, die
Tätigkeitsbeschreibung.
Wenn Sie Ihr Arbeitszeugnis
selbst analysieren, sollten Sie folgendes beachten:
Wichtig für die Benotung eines Zeugnisses ist die Tätigkeitsbeschreibung:
Wem
(nur) bei einfachen Tätigkeiten gute Leistungen bescheinigt werden, obwohl er nach seiner Ausbildung und/oder seinen Qualifikationen
zu anspruchsvolleren Tätigkeiten befähigt sein sollte, und diese anspruchsvollen Aufgaben im Zeugnis nicht auftauchen, wird trotz
der
scheinbar eindeutig
guten Leistungsbeurteilung kein gutes Zeugnis ausgestellt.
Buchtipp.